Wenn die Ruhezeiten einer Grabstelle abgelaufen sind, wird der Stein abgeräumt und vernichtet, das Grab selbst eingeebnet. Wenn nicht rechtzeitig ein Foto gemacht wurde, bleibt für die Angehörigen nur die Erinnerung. Wer im Nachhinein nach den Ruhestättenmsucht, findet keine Spur mehr von ihnen.
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