Das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative zum Erhalt der Hauptstraße ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsamt nach neuerlicher Prüfung. Bürgerausschuss und Stadtrat wird daher vorgeschlagen, das Begehren zurückzuweisen. Gleich mehrere Faktoren geben für die Verwaltung den Ausschlag.
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