Es ist nicht zu laut am Ostwestfalendamm. Auf der Grundlage der Straßenverkehrszählung 2015 ergebe sich, dass bei keinem Gebäude die Richtpegel der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden", heißt es in einem Schreiben.
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